Berufsorientierung, Schülerberatung
Aufnahmsverfahren in Höhere Schulen
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Aufnahmsverfahren in berufsbildende Schulen, Bildungsanstalten und 5. Klassen AHS bzw. Oberstufenrealgymnasium
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Schüler, die im 9. (10.) Jahr der Schulpflicht bzw. auf der 9. Schulstufe die Polytechnische Schule in ihrem Pflichtsprengel besuchen wollen, mögen sich ebenfalls bis Mitte Februar d. J. in dieser Schule anmelden, wobei aber eine spätere Anmeldung jedenfalls noch möglich ist (gem. § 29 Abs. 8 SchUG ist der Übertritt in die Polyt. Schule aus einer mittleren oder höheren Schule während des Schuljahres bis zum 31. Dezember zulässig). Der Anmeldevorgang mit der Original-Schulnachricht gilt auch für PTS. Es wird empfohlen, dass diese Schüler bei der Anmeldung einen Erst- und Zweitwunsch hinsichtlich der Fachbereiche äußern. Die weitere Vorgangsweise laut Elterninformationsblatt trifft für Polytechn. Schulen nicht zu.
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Elterninformation durch Schülerberater: hoehereschuleanmeldungelterninfo.pdf [15 KB]